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Marktkommentar für das 2. Quartal 2016
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Marktkommentar für das 2. Quartal 2016
BREXIT oder Brexident? Oder kommt es zum Exit vom Brexit?
Nun ist es doch passiert was keiner für möglich gehalten hat. Die Briten haben am 23. Juni mit 51,9 % für einen Austritt aus der EU gestimmt. Allerdings ist das Ergebnis alles andere als homogen. Während ein Großteil Englands (London ist eine Ausnahme) und Wales für den Brexit gestimmt haben, so haben die Schotten deutlich mit 62 % für ein Bremain votiert. Die Erste Ministerin Nicola Sturgeon hat bereits begonnen, Schritte für einen Verbleib in der EU und damit einen Austritt aus Großbritannien einzuleiten. Ein zweites Referendum nach 2014ist nicht ausgeschlossen. Dies ist der erste Riss innerhalb des Königreichs.
"Lieber Kasse als privat" Kommentar des PKV-Verbandes zur Titelstory im "Stern" vom 04.02.2010
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„[…]Die Überschrift erweckt den Eindruck einer vergleichenden Darstellung der Kosten und der Leistungsfähigkeit von privater Krankenversicherung (PKV) und gesetzlichen Krankenkassen (GKV), die der Text an keiner Stelle erfüllt.
Pfändungsschutz von Lebensversicherungsverträgen
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Der Pfändungsschutz von Lebensversicherung ist im § 167 des Versicherungsvertragsgestzt geregelt:
Der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung kann jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode die Uwandlung der Versicherung in eine Versicherung verlangen, die den Anforderungen des § 851 c Abs. 1 der Zivilprozessordnung entspricht. Die Kosten der Umwandlung hat der Versicherungsnehmer zu tragen.
Die Anforderungen des § 851 c Abs. 1 der Zivilprozessordnung können Sie durch Klick auf den nachfolgenden Link einsehen: Bitte hier klicken!
Auswirkungen einer Scheidung auf Versicherngsverträge
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Im Falle einer Trennung oder Scheidung gilt es, das Fortbestehen des Versicherungsschutzes der beiden Ex-Partner zu überprüfen. Nur der Partner, der Versicherungsnehmer (VN) ist, wird u. U. durch die Policen auch weiterhin geschützt. Der bisher mitversicherte Ehepartner sollte sich daher schnellstmöglich um eigenen Versicherungsschutz bemühen.
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Ausländische geschlossene Fonds: Beitritt ist dem Fiskus zu melden
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Anleger müssen dem Finanzamt innerhalb eines Monats deklarieren, wenn sie sich an einem ausländischen geschlossenen Fonds beteiligt haben. Ein Schreiben der Oberfinanzdirektion Hannover weist Finanzbeamte und Betriebsprüfer aktuell darauf hin, verstärkt auf diese Pflicht zu achten und Missstände den zuständigen Kollegen für Fahndung und Strafsachen zu melden (Az. S 0320 - 46 - StO 142).
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