1. SchichtWelche Produkte sind zugelassen?HinterbliebenenbegriffSteuerliche Behandlung der BeiträgeSteuerliche Behandlung der Renten
Basisrente Lebenslange Leibrenten:
  • - Zahlung einer monatlichen Rente, frühestens ab dem 60. Lebensjahr
  • - nicht vererbbar
  • - nicht übertragbar
  • - nicht kapitalisierbar
  • - nicht veräußerbar
  • - nicht beleihbar
  • - kein Anspruch auf Kapitalauszahlung
Optional:
  • - ergänzende EU- / BU-Rente,
  • - Hinterbliebenenrente,

Aber mindestens 50% der Beiträge müssen für die Altersvorsorge verwendet werden!

  • - Witwe / Wittwer (nicht Lebensgefährte, nicht früherer Ehegatte)
  • - versorgungsberechtigte Kinder (solange Kindergeldberechtigt)
  • - Beiträge zur Basisvorsorge sind als Altersvorsorgeaufwendungen abzugsfähig.
  • - Volle Abzugsfähigkeit der Beiträge in 2024
  • - maximal 20.000,-- € pro Person und Jahr (bei gemeinsamer Veranlagung 40.000,-- € pro Paar)
  • - Übergangsregelung von 2005 bis 2024 (60% der Beiträge im Jahr 2005, jedes Jahr um 2% steigend)
  • - Nachgelagerte Besteuerung sämtlicher Leistungen
  • - Übergangsregelung von 2005 bis 2040
  • - Der maßgebliche Besteuerungsanteil wird durch das Jahr des Rentenbeginns festgelegt:
    • 1. Von 2005 bis 2020 von 50% auf 80% um 2% steigend
    • 2. Von 2021 bis 2040 von 81% auf 100% um 1% steigend

Vorteile der Basisrente:

Nachteile der Basisrente: