2. SchichtWelche Produkte sind zugelassen?HinterbliebenenbegriffSteuerliche Behandlung der BeiträgeSteuerliche Behandlung der Renten

betriebliche Altersvorsorge (Direktvers. / Pensionskasse / Pensionsfonds)

Riesterrente

 

 

 

Achtung!
Schicht 2 ist nicht für jeden anwendbar! (Berufsstatus)

  • - Lebenslange Rentenleistung im Vordergrund
  • - Auszahlungsplan mit Restkapitalverrentung (Riesterrente)
  • - Teilkapitalauszahlung (max. 30%, Riesterrente)
  • - Kapitalauszahlung (100%) sofern Kapitalwahlrecht vereinbart (betriebliche Altersvorsorge)
  • - Witwe / Wittwer
  • - Lebensgefährt (-e) (-in)
  • - früherer Ehegatte
  • - versorgungsberechtigte Kinder (solange Kindergeldberechtigt)
  • - Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge nach §3 Nr. 63 EStG. sind steuerfrei (DV/PK/PF). (Falls DV nach §40b EStG. vorhanden, dann max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, sonst wie genannt + 1.800,-- €.) Zusätzlich sind die Beiträge bis 4% der BBG Sozialabgabenfrei.
  • - Beiträge zur Riesterrente sind mit eigenem Riesterfreibetrag in der Steuererklärung absetzbar (max. 2.100,-- € abzüglich gezahlter Zulagen).Zusätzlich, je nach Familiensituation, Personen- und Kinderzulagen möglich.

Vollständige Besteuerung sämtlicher Leistungen (Bei bAV zusätzl. Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner!)

Die Unterschiede gegenüber der 1. Schicht sind unterstrichen!

Vorteile betriebliche Altersvorsorge:

  • Die Beiträge sind steuerfrei.
  • Die Beiträge sind sozialabgabenfrei.
  • Das Guthaben kann nicht gepfändet werden (Hartz IV sicher).
  • Auszahlung als Einmalkapital ist i.d.R. möglich.

Vorteile Riesterrente:

  • Es gibt staatliche Zulagen.
  • Die Beiträge können u. U. steuerlich Geltend gemacht werden.
  • Das Guthaben kann nicht gepfändet werden (Hartz IV sicher).
  • Auszahlungen sind Sozialabgabenfrei.

Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Auszahlungen sind frühestens ab Alter 60 möglich.
  • Auszahlungen sind sozialabgabenpflichtig (ges. Krankenversicherung).
  • Arbeitnehmer hat Recht auf Wandlung, Arbeitgeber kann die Art vorgeben.
  • Keine Beleihbarkeit und keine Verpfändbarkeit.

Nachteile der Riesterrente:

  • Auszahlung „Förderunschädlich" frühestens ab Alter 60 möglich.
  • Max. 30% Auszahlung möglich, der Rest muss als Rente fließen.
  • Bei Wegzug ins Ausland müssen Zulagen Rückerstattet werden.
  • Keine Beleihbarkeit und keine Verpfändbarkeit.
  • Einschränkung bei der Hinterbliebenenversorgung