3. Schicht | Welche Produkte sind zugelassen? | Hinterbliebenenbegriff | Steuerliche Behandlung der Beiträge | Steuerliche Behandlung der Renten |
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Private Vorsorge |
Alle Kapitalanlageprodukte, welche nicht in Schicht 1 oder 2 passen (private Kapitallebens- oder Rentenversicherungen, Bankprodukte, Wertpapiere, Beteiligungen) |
Beliebige Festlegung |
Keine staatliche Förderung der Beiträge. |
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Die Unterschiede gegenüber der 1. und 2. Schicht sind unterstrichen!
Vorteile der privaten Vorsorge:
- Die Auszahlung der Rentenleistung ist bei Versicherungen steuerlich günstiger als bei Produkten der 1. und 2. Schicht.
- Die Auszahlung des Kapitals ist bei Versicherungen steuerlich günstiger als bei Produkten der 2. Schicht.
- Auszahlungen können zu jeder Zeit stattfinden.
- Die Produkte können beliehen oder verpfändet werden.
- Es gibt keine Einschränkungen in der Hinterbliebenenversorgung.
Nachteile der privaten Vorsorge:
- Die Beiträge sind aus bereits versteuertem Einkommen zu leisten (keine Förderung der Beiträge).
- Das Guthaben kann abzüglich gewisser Freibeträge gepfändet und auf Hartz IV angerechnet werden.
- Bei Aktien und Aktienfonds sind ab 01.01.2009 die Kursgewinne mit 25% (+eventuell KiSt. und SolZ.) Abgeltungssteuer zu versteuern.