Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die getroffen werden, damit jeder aus dem Erwerbsleben Ausscheidende seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards. Dazu dienen erworbene Anwartschaften und/oder angespartes Vermögen.

Altersvorsorge war traditionell eine Aufgabe im Familienverband. Die jeweils aktive und leistungsfähige Generation hatte sowohl die nachwachsende als auch die alternde Generation im Verbund einer Großfamilie zu versorgen.
Mit der aufkommenden Industrialisierung konnte diese Aufgabe innerhalb der Familien immer häufiger nicht in akzeptabler Weise gelöst werden. Als Reaktion darauf wurde im ausgehenden 19. Jahrhundert im Rahmen der Bismarck'schen Sozialgesetzgebung eine gesetzliche Altersrente eingeführt.

Die neueren Veränderungen im Altersaufbau der Gesellschaft und andere Einflussfaktoren führen jedoch dazu, dass der Staat sich aus dieser Verantwortung immer mehr zurück zieht und die individuelle Verantwortlichkeit für die eigene Altersvorsorge wieder stärker betont werden muss.

Nach der Rentenreform im Jahr 2005 setzt sich die heutige Altersvorsorge aus den so genannten „drei Schichten" zusammen. Hier wird die staatliche Förderung (steuerlich gefördert, zulagengefördert) in den Vordergrund stellt:

  • 1. Schicht:
    Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Basis-Rente (sog. „Rürup- Rente")
  • 2. Schicht:
    Betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente
  • 3. Schicht:
    Sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel private Kapital- und Rentenversicherungen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots.

Politisch wird stark für zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge geworben, da die gesetzliche Vorsorge in Zukunft nur noch den Grundbedarf abdecken soll, aber nicht mehr den Lebensstandard sichern kann.

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